Urlaubszeit

Die Urlaubszeit beginnt bald wieder ...

 

Bitte beachten Sie, dass in manchen Urlaubsländern das Tragen bzw. das Mitführen eines Maulkorbes nebst Leine Pflicht ist!

Unter anderem zählen hierzu:

 

FRANKREICH
Leine und Maulkorb: In öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Plätzen, Parks und auf der Straße ist die Leine Pflicht. Hunde der zweiten Kategorie, zum Beispiel Rottweiler, dürfen nur von einem Erwachsenen und mit Maulkorb geführt werden.

 

ITALIEN
Leine und Maulkorb: Müssen ständig mitgeführt werden – ob sie auch angelegt werden müssen, regeln die Gemeinden unterschiedlich.
Öffentliche Verkehrsmittel: In Bus und Bahn dürfen Hunde mit Maulkorb sogar zum halben Preis mitfahren.

 

ÖSTERREICH
Maulkorb und Leine: Müssen grundsätzlich mitgeführt werden. Ob sie auch angelegt werden müssen, legen die einzelnen Gemeinden fest, zum Beispiel:
* Die Hunde müssen im Ortsgebiet, außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken Maulkorb- oder Leine anlegen
* Die Hunde müssen im Grünland an die Leine oder einen Maulkorb aufziehen
* Die Hunde müssen an bestimmten Orten einen Maulkorb tragen, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln


PORTUGAL
Öffentliche Verkehrsmittel: Hunde dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren, nur in der staatlichen Eisenbahn sind sie erlaubt – zum halben Fahrpreis. Im Zug müssen die Hunde einen Maulkorb tragen.

 

SPANIEN
Leine und Maulkorb: Die Leinenpflicht wird regional geregelt – Informationen gibt die regionale Tourismuszentrale. In einigen Regionen Spaniens müssen (große) Hunde obligatorisch in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen, z.T. wird es auch situationsabhängig verlangt. Zur Sicherheit sollte ein Maulkorb ins Gepäck.
In den Touristenzentren am Mittelmeer werden (große) Hunde meist nicht gern gesehen. Öffentliche Gebäude und Behörden dürfen Hunde nicht betreten.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0